Öffnungszeiten
Die Einrichtung hat 5 Tage pro Woche geöffnet: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag. An folgenden Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen: Samstag und Sonntag. Die Öffnungszeiten der kommenden 7 Tage für das Angebot Amt für Ausländerangelegenheiten des Landkreises - Ausländerbehörde haben wir in in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die angegebenen Hinweise.
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WochentagTag | Datum | Geöffnet? | Uhrzeiten | Hinweise |
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DienstagDi | 21. Mai 202421.05. | geöffnet | 07:30 - 12:30 Uhr | heute geöffnet! |
DienstagDi | 21. Mai 202421.05. | geöffnet | 14:00 - 16:00 Uhr | heute geöffnet! |
MittwochMi | 22. Mai 202422.05. | geöffnet | 07:30 - 12:30 Uhr | |
MittwochMi | 22. Mai 202422.05. | geöffnet | 14:00 - 16:00 Uhr | |
DonnerstagDo | 23. Mai 202423.05. | geöffnet | 07:30 - 12:30 Uhr | |
DonnerstagDo | 23. Mai 202423.05. | geöffnet | 14:00 - 18:00 Uhr | |
FreitagFr | 24. Mai 202424.05. | geöffnet | 07:30 - 12:30 Uhr | |
SamstagSa | 25. Mai 202425.05. | geschlossen | | |
SonntagSo | 26. Mai 202426.05. | geschlossen | | |
MontagMo | 27. Mai 202427.05. | geöffnet | 07:30 - 12:30 Uhr | |
MontagMo | 27. Mai 202427.05. | geöffnet | 14:00 - 16:00 Uhr | |
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Dienstleistungen (Auswahl)
Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Amt für Ausländerangelegenheiten des Landkreises - Ausländerbehörde sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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