Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie | Insolvenzgericht |
Anschrift | Wilhelmstr. 55/57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon | 02641 / 971-0 |
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Öffnungszeiten
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Durchführung des Insolvenzverfahrens, Regelinsolvenz für Unternehmen, Regelinsolvenz für Selbständige, Regelinsolvenz für Freiberufler, Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Durchführung des Insolvenzverfahrens, Regelinsolvenz für Unternehmen, Regelinsolvenz für Selbständige, Regelinsolvenz für Freiberufler, Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
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Insolvenzgericht Informationen
Das Insolvenzgericht kümmert sich um die Durchführung von Insolvenzverfahren gemäß der Insolvenzordnung. Allgemein ist ein Insolvenzgericht einem Amtsgericht zugeordnet. Das Insolvenzgericht prüft normalerweise Insolvenzanträge, sodass diese abgelehnt werden können oder ihnen stattgegeben wird.
Allgemein ist zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz zu unterscheiden. Während erste sich insb. auf Unternehmen bezieht, betrifft die Verbraucherinsolvenz natürliche Personen.
Allgemein ist zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz zu unterscheiden. Während erste sich insb. auf Unternehmen bezieht, betrifft die Verbraucherinsolvenz natürliche Personen.
Insolvenzgericht Dienstleistungen
Zu den üblichen Aufgaben des Insolvenzgerichts zählen: Prüfen von Insolvenzanträgen, Wahl und Bestellung und Beaufsichtigung von Insolvenzverwaltern, Durchführung von Schuldenbereinigungsverfahren und das Einberufen von Gläubigerversammlungen.
Die Regelinsolvenz betrifft allgemein Unternehmen, Freiberufler und Selbständige, die Verbraucherinsolvenz betrifft natürliche Personen. Wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, nennt man das Privatinsolvenz.
Die Regelinsolvenz betrifft allgemein Unternehmen, Freiberufler und Selbständige, die Verbraucherinsolvenz betrifft natürliche Personen. Wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, nennt man das Privatinsolvenz.
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