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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Beauftragter für Migration und Integration des Senats

Anschrift, Telefon, E-Mail, Website

KategorieIntegrations- & Gleichstellungsbeauftragte
AnschriftPotsdamer Straße 65, 10785 Berlin
Telefon(030) 9017-2351
E-Mail sendenWebsite aufrufenMaps & Routenplaner

Öffnungszeiten

Mo09:00 - 13:00 Uhr
Di09:00 - 13:00 Uhr
Doheute geöffnet 09:00 - 13:00 Uhr
Doheute geöffnet 15:00 - 18:00 Uhr
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Dienstleistungen (Auswahl) 

Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Kampf gegen Gewalt an Frauen, Förderung von Frauenprojekten, Beratung und Hilfe, Öffentlichkeitsarbeit

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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

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Hinweise und Informationen für Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Beauftragter für Migration und Integration des Senats

Wichtige Hinweise

Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Beauftragter für Migration und Integration des Senats sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!

Die angegebenen Dienstleistungen (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Kampf gegen Gewalt an Frauen, Förderung von Frauenprojekten, Beratung und Hilfe, Öffentlichkeitsarbeit, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.

Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Informationen

Der Integrationsbeauftragte vertritt die Belange von Migranten und setzt sich für ihre Integration ein. Man nennt den Integrationsbeauftragten auch Beauftragter für Migration und Integration. Seine Aufgaben nimmt der Integrationsbeauftragt auf Bundes-, Länder- oder Kommunalebene wahr.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist grundsätzlich für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zuständig. Sie nimmt die Aufgaben meist in einer sozialen, kommunalen oder wirtschaftlichen Einrichtung wahr. Synonyme für die Gleichstellungsbeauftragte sind Frauenbeauftragte oder Beauftragte für Chancengleichheit.

Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Dienstleistungen

Der Integrationsbeauftragte vertritt die Belange von Migranten und setzt sich für ihre Integration ein. Dabei handelt der Integrationsbeauftragte insb. entsprechend Aufenthaltsgesetz. Darin sind die wesentlichen Grundlagen für den Aufenthalt von Ausländern sowie Ein- und Ausreise geregelt.

Die Gleichstellungsbeauftragte (auch: Frauenbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit) ist vor allem für die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen zuständig.

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