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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Bezirksbeauftragte für Integration und Migration Steglitz-Zehlendorf

Anschrift, Telefon, E-Mail

KategorieIntegrations- & Gleichstellungsbeauftragte
AnschriftKirchstr. 1/3, 14163 Berlin
Telefon030 90299-3476
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Öffnungszeiten

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Dienstleistungen (Auswahl) 

Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Kampf gegen Gewalt an Frauen, Förderung von Frauenprojekten, Beratung und Hilfe, Öffentlichkeitsarbeit

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Hinweise und Informationen für Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Bezirksbeauftragte für Integration und Migration Steglitz-Zehlendorf

Wichtige Hinweise

Wir haben Anschrift, Telefon und E-Mail des Angebots Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Bezirksbeauftragte für Integration und Migration Steglitz-Zehlendorf sorgfältig für Sie recherchiert. Die Angabe Website ist uns leider nicht bekannt.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!

Die angegebenen Dienstleistungen (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Kampf gegen Gewalt an Frauen, Förderung von Frauenprojekten, Beratung und Hilfe, Öffentlichkeitsarbeit, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.

Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Informationen

Der Integrationsbeauftragte vertritt die Belange von Migranten und setzt sich für ihre Integration ein. Man nennt den Integrationsbeauftragten auch Beauftragter für Migration und Integration. Seine Aufgaben nimmt der Integrationsbeauftragt auf Bundes-, Länder- oder Kommunalebene wahr.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist grundsätzlich für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zuständig. Sie nimmt die Aufgaben meist in einer sozialen, kommunalen oder wirtschaftlichen Einrichtung wahr. Synonyme für die Gleichstellungsbeauftragte sind Frauenbeauftragte oder Beauftragte für Chancengleichheit.

Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Dienstleistungen

Der Integrationsbeauftragte vertritt die Belange von Migranten und setzt sich für ihre Integration ein. Dabei handelt der Integrationsbeauftragte insb. entsprechend Aufenthaltsgesetz. Darin sind die wesentlichen Grundlagen für den Aufenthalt von Ausländern sowie Ein- und Ausreise geregelt.

Die Gleichstellungsbeauftragte (auch: Frauenbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit) ist vor allem für die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen zuständig.

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