KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises Bergheim
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie | KFZ-Zulassungsstelle |
Anschrift | Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim |
Telefon | 02271 83-0 |
E-Mail sendenWebsite aufrufenMaps & Routenplaner |
Öffnungszeiten
Mo | 07:30 - 12:30 Uhr |
Di | 07:30 - 12:30 Uhr |
Mi | 07:30 - 12:30 Uhr |
Do | 09:00 - 12:30 Uhr |
Do | 14:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 07:30 - 12:30 Uhr |
Sa | 08:00 - 11:00 Uhr |
So | heute geschlossen |
Dienstleistungen (Auswahl)
Ausstellung von Betriebserlaubnissen, Zulassung von Kraftfahrzeugen, Neuzulassungen , Eintragungen von Halterwechsel und Umzug, Vergabe von Autokennzeichen
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises Bergheim sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Ausstellung von Betriebserlaubnissen, Zulassung von Kraftfahrzeugen, Neuzulassungen , Eintragungen von Halterwechsel und Umzug, Vergabe von Autokennzeichen , u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
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KFZ-Zulassungsstelle Informationen
Die KFZ-Zulassungsstelle ist eine Behörde im Straßenverkehrswesen. Normalerweise ist sie daher dem Straßenverkehrsamt zugeordnet. Die wichtigsten Aufgaben der KFZ-Zulassungsstelle sind das Fahrerlaubniswesen und das Zulassungswesen. Daher ist der Zulassungsstelle meist eine Führerscheinstelle angegliedert. Das An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen ist oft mit Termin oder mit Nummernvergabe möglich.
Die KFZ-Zulassungsstelle ist Teil der Kommunalverwaltung und den Landratsämtern zugeordnet.
Die KFZ-Zulassungsstelle ist Teil der Kommunalverwaltung und den Landratsämtern zugeordnet.
KFZ-Zulassungsstelle Dienstleistungen
Die meist gesuchten Begriffe rund um die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle sind: Kennzeichen (Jahreskennzeichen, Saison-Kennzeichen, H-Kennzeichen, rotes Kennzeichen, Überführungskennzeichen, Wunschkennzeichen etc.), Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern, Ausnahmegenehmigung (z. B. für Fahrzeugen mit technischen Abweichungen, Umweltzone), Außerbetriebsetzung, Betriebserlaubnis, Gebrauchtwagenzulassung, Zulassungsbescheinigung 1 + 2, Umschreibung, Motorradzulassung und Kurzzeitkennzeichen.