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Ausländeramt & Standesamtsaufsicht des Landkreises - Ausländerbehörde

Anschrift, Telefon, E-Mail

KategorieAusländerbehörde
AnschriftWeiherweg 16, 85221 Dachau
Telefon08131 74-319
E-Mail sendenMaps & Routenplaner

Öffnungszeiten

Mo08:00 - 13:00 Uhr
Di08:00 - 13:00 Uhr
Mi08:00 - 13:00 Uhr
Doheute geöffnet 08:00 - 13:00 Uhr
Doheute geöffnet 14:00 - 18:00 Uhr
Fr08:00 - 13:00 Uhr
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Dienstleistungen (Auswahl) 

Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere

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Hinweise und Informationen für Ausländeramt & Standesamtsaufsicht des Landkreises - Ausländerbehörde

Wichtige Hinweise

Wir haben Anschrift, Telefon und E-Mail des Angebots Ausländeramt & Standesamtsaufsicht des Landkreises - Ausländerbehörde sorgfältig für Sie recherchiert. Die Angabe Website ist uns leider nicht bekannt.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!

Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.

Ausländerbehörde Informationen

Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.

Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.

Ausländerbehörde Dienstleistungen

Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.

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