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Ausländerbehörde des Landkreises Augsburg

Anschrift, Telefon, E-Mail, Website

KategorieAusländerbehörde
AnschriftPrinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Telefon0821) 3102-2265
E-Mail sendenWebsite aufrufenMaps & Routenplaner

Öffnungszeiten

Moheute geöffnet 07:30 - 12:30 Uhr
Di07:30 - 12:30 Uhr
Mi07:30 - 12:30 Uhr
Do07:30 - 12:30 Uhr
Do14:00 - 17:30 Uhr
Fr07:30 - 12:30 Uhr
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Dienstleistungen (Auswahl) 

Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere

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Hinweise und Informationen für Ausländerbehörde des Landkreises Augsburg

Wichtige Hinweise

Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Ausländerbehörde des Landkreises Augsburg sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!

Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.

Ausländerbehörde Informationen

Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.

Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.

Ausländerbehörde Dienstleistungen

Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.

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