Ausländerbehörde des Landkreises Gummersbach: Maps & Routenplaner
Karte, Routenplaner, Wegbeschreibung
Den gesuchten Ort Ausländerbehörde des Landkreises Gummersbach an der Adresse Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach haben wir auf der Karte markiert. Sie können die Funktion Maps und den Routenplaner verwenden, um eine Wegbeschreibung und Anfahrtsinformationen zu erhalten. Weitere interessante Orte in der Nähe finden Sie hier.Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie | Ausländerbehörde |
Anschrift | Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach |
Telefon | 02261 88-0 |
E-Mail sendenWebsite aufrufen |
Öffnungszeiten
Mo | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mo | 13:00 - 16:00 Uhr |
Di | 08:00 - 12:00 Uhr |
Di | 13:00 - 16:00 Uhr |
Mi | heute geöffnet 08:00 - 12:00 Uhr |
Mi | heute geöffnet 13:00 - 16:00 Uhr |
Do | 08:00 - 12:00 Uhr |
Do | 13:00 - 17:30 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstleistungen (Auswahl)
Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Ausländerbehörde des Landkreises Gummersbach sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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