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Ausländerbehörde des Landkreises Gummersbach: Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Die Einrichtung hat 5 Tage pro Woche geöffnet: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag. An folgenden Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen: Samstag und Sonntag. Die Öffnungszeiten der kommenden 7 Tage für das Angebot Ausländerbehörde des Landkreises Gummersbach haben wir in in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die angegebenen Hinweise.

WochentagTagDatumGeöffnet?UhrzeitenHinweise
MittwochMi15. Mai 202415.05.geöffnet08:00 - 12:00 Uhrheute geöffnet!
MittwochMi15. Mai 202415.05.geöffnet13:00 - 16:00 Uhrheute geöffnet!
DonnerstagDo16. Mai 202416.05.geöffnet08:00 - 12:00 Uhr
DonnerstagDo16. Mai 202416.05.geöffnet13:00 - 17:30 Uhr
FreitagFr17. Mai 202417.05.geöffnet08:00 - 12:00 Uhr
SamstagSa18. Mai 202418.05.geschlossen
SonntagSo19. Mai 202419.05.geschlossen
MontagMo20. Mai 202420.05.geöffnet08:00 - 12:00 Uhr
MontagMo20. Mai 202420.05.geöffnet13:00 - 16:00 Uhr
DienstagDi21. Mai 202421.05.geöffnet08:00 - 12:00 Uhr
DienstagDi21. Mai 202421.05.geöffnet13:00 - 16:00 Uhr

Anschrift, Telefon, E-Mail, Website

KategorieAusländerbehörde
AnschriftMoltkestr. 42, 51643 Gummersbach
Telefon02261 88-0
E-Mail sendenWebsite aufrufenMaps & Routenplaner

Dienstleistungen (Auswahl) 

Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere

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Hinweise und Informationen für Ausländerbehörde des Landkreises Gummersbach

Wichtige Hinweise

Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Ausländerbehörde des Landkreises Gummersbach sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!

Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.

Ausländerbehörde Informationen

Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.

Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.

Ausländerbehörde Dienstleistungen

Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.

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