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Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Anschrift, Telefon, E-Mail

KategorieAusländerbehörde
AnschriftAn der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
Telefon03834 8760 2912
E-Mail sendenMaps & Routenplaner

Öffnungszeiten Hinweise

Miheute geschlossen
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Dienstleistungen (Auswahl) 

Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere

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Hinweise und Informationen für Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Wichtige Hinweise

Wir haben Anschrift, Telefon und E-Mail des Angebots Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald sorgfältig für Sie recherchiert. Die Angabe Website ist uns leider nicht bekannt.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten, es gibt Einschränkungen an einzelnen Tagen. Heute geschlossen!

Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.

Ausländerbehörde Informationen

Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.

Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.

Ausländerbehörde Dienstleistungen

Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.

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